„(aufgehoben)“ – auf dieses eine Wort wurde am 11. Juni 1994 der „Schwulenparagraf“ 175 des deutschen Strafgesetzbuchs geändert. Nach langem Kampf war damit das Gesetz aus dem deutschen Kaiserreich, das 1949 in seiner im NS-Unrechtsregime drastisch verschärften Fassung in den beiden deutschen Staaten übernommen und danach schrittweise abgemildert worden war, endlich abgeschafft. Aus heutiger Sicht scheint es so absurd wie (zeitlich wie moralisch) mittelalterlich, dass schwule Männer – lesbische Frauen wurden fast immer ignoriert – die meiste Zeit für ihre Liebe bestraft werden können, aber dieser letzte Schritt ist tatsächlich erst 30 Jahre her. Noch in den 1980ern genügte der (falsche) Verdacht der Homosexualität in der BRD für einen politischen Skandal. Zwischen Entkriminalisierung und der sog. Ehe für alle vergingen dann nur noch 23 Jahre.