Circulaire. Ad rescriptum E. Königl. General-Accise- und Zoll-Administration vom 20sten m. pas. und im Gefolge unsers Circulaire vom 23sten Novembr. a. pr. wird sämtlichen Ober-Officianten der Accise-Aemter in der Chur-Mark hierdurch anbefohlen: ohnentgeldlich und ohne den geringsten Zeitverlust, die bey den Kaufleuten ihrer Stadt annoch vorräthige fremde Nesseltücher von 5/4 Ellen Breite und darunter, zu stempeln, und die Kaufleute zu verwarnen, daß inskünftige aller ungesiegelter Nesseltuch in allen Königl. Ländern confisciert und den damit handelnden Kaufleuten der Proceß darüber gemacht werden wird; Berlin, den 3ten Julii 1780.
Online
Elektronische Ressource
Zugriff:
Titel: |
Circulaire. Ad rescriptum E. Königl. General-Accise- und Zoll-Administration vom 20sten m. pas. und im Gefolge unsers Circulaire vom 23sten Novembr. a. pr. wird sämtlichen Ober-Officianten der Accise-Aemter in der Chur-Mark hierdurch anbefohlen: ohnentgeldlich und ohne den geringsten Zeitverlust, die bey den Kaufleuten ihrer Stadt annoch vorräthige fremde Nesseltücher von 5/4 Ellen Breite und darunter, zu stempeln, und die Kaufleute zu verwarnen, daß inskünftige aller ungesiegelter Nesseltuch in allen Königl. Ländern confisciert und den damit handelnden Kaufleuten der Proceß darüber gemacht werden wird; Berlin, den 3ten Julii 1780.
|
---|---|
Link: | |
Medientyp: | Elektronische Ressource |
Schlagwort: |
|
Sonstiges: |
|