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Monumenta Germaniae Historica, Monumenta Germaniae Historica. Constitutiones et acta publica imperatorum et regum. Bd. 7, T. 2: Dokumente zur Geschichte des deutschen Reiches und seiner Verfassung 1340–1343. Bearb. v. Michael Menzel.

Seibert, Hubertus
In: Historische Zeitschrift, Jg. 313 (2021-08-01), Heft 1, S. 215-217
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Monumenta Germaniae Historica, Monumenta Germaniae Historica. Constitutiones et acta publica imperatorum et regum. Bd. 7, T. 2: Dokumente zur Geschichte des deutschen Reiches und seiner Verfassung 1340–1343. Bearb. v. Michael Menzel. (Monumenta Germaniae Historica. Constitutiones et acta publica imperatorum et regum, Tomus 7, Pars 2.) Wiesbaden, Harrassowitz 2019 

Monumenta Germaniae Historica, Monumenta Germaniae Historica. Constitutiones et acta publica imperatorum et regum. Bd. 7, T. 2: Dokumente zur Geschichte des deutschen Reiches und seiner Verfassung 1340–1343. Bearb. v. Michael Menzel. Monumenta Germaniae Historica. Constitutiones et acta publica imperatorum et regum, Tomus 7, Pars 2. 2019 Harrassowitz Verlag Wiesbaden, 978-3-447-10072-4, € 120,–

Die wissenschaftliche Erschließung und Edition der herrscherlichen Akte Kaiser Ludwigs des Bayern (1314–1347) schreitet weiter zügig voran, wovon die jüngsten Urkundenjahrgänge (s. HZ 301) und Regestenbände für Mittel- und Oberfranken (2015), Berlin und die neuen Bundesländer (2018) bzw. Unterfranken (2021) zeugen. Der vorliegende vorletzte (Teil-)Band der auf insgesamt drei Bände mit acht Teilen angelegten Ausgabe umfasst 501 zumeist im Volltext gebotene Dokumente aus den Jahren 1340 bis 1343, von denen rund 40 Prozent bislang ungedruckt waren.

Ludwigs Regierungsjahre zwischen 1340 und 1344/45 bilden eine Art Übergangszeit zwischen zwei Phasen intensiver politischer Auseinandersetzungen. Während die Jahre 1337–1339 von der säkularen Begründung und erfolgreichen Durchsetzung eines absoluten, jeglicher päpstlichen Anerkennung entbehrenden deutschen König- und römischen Kaisertums (Kurverein von Rhens, Reichsgesetz „Licet iuris" und Mandat „Fidem catholicam") geprägt waren, gipfelte der Konflikt Ludwigs mit einer vom Haus Luxemburg angeführten kurfürstlichen Opposition im Doppelkönigtum von 1346/47.

Zwei Grundkonstanten bestimmten Ludwigs auswärtige Politik auch in den Jahren 1340–1343: seine fortgesetzten Versuche um eine Rekonziliation mit dem Papst (seit 1342 Clemens VI.) (Nr. 1149, 1182, 1184–1190) und seine Bemühungen um eine dem ‚honor' und den Interessen des Reiches angemessene Haltung im Konflikt zwischen England und Frankreich. Hier vollzog Ludwig 1341 einen Kurswechsel. Er kündigte sein 1338 geschlossenes Bündnis mit König Eduard III. von England auf, widerrief dessen Reichsvikariat für Gallien und Germanien (Nr. 857, 885, 907) und wechselte auf die Seite Frankreichs (Nr. 854, 856). Von dem auf Lebenszeit geschlossenen Bündnis mit Philipp VI. erwartete Ludwig vor allem dessen Fürsprache bei der Aussöhnung mit dem Papsttum (Nr. 874, 886, 924).

Aus den vielen im Band vertretenen herrscherlichen Alltagsgeschäften ragen drei Komplexe heraus: die Hausmachterweiterungen, die Neuausrichtung der kaiserlichen Städtepolitik und das Verhältnis Ludwigs zu seinen jüdischen Untertanen. Zwischen 1340 und 1342 vergrößerte sich Ludwigs Hausmacht durch den Erwerb Niederbayerns und Tirols erheblich. Der erbenlose Tod von Ludwigs Mündel, Herzog Johanns II. von Niederbayern († 1340) (Nr. 846), zeitigte die (Wieder-)Vereinigung Nieder- und Oberbayerns nach 86-jähriger Trennung. Ludwigs Aufhebung der Ehe Gräfin Margaretes von Tirol mit Johann (Heinrich) von Böhmen und sein Dispens zur Heirat seines Sohnes, Ludwigs des Brandenburgers, mit Margarete lösten 1342 einen öffentlichen Skandal (Nr. 988/89) aus und vertieften die Spannungen zu den Luxemburgern.

Den lange schwelenden Streit zwischen Fürsten, Niederadel und Städten über das Pfahlbürgertum entschied Ludwig zugunsten der weltlichen Herren (Nr. 810). Zunächst in Bayern, April 1341 (Nr. 887), sodann im Reich, Juni 1341 (Nr. 908, 1051), verbot Ludwig allen, die Rechte (und Vorteile) eines Pfahlbürgers in einer Stadt zu erwerben und zu genießen, die dort nicht dauerhaft wohnen wollten.

In den Beziehungen zu den Juden nahm Ludwig eine überaus ambivalente Haltung ein. Einerseits garantierte er der Judenschaft von Speyer, Schwäbisch Hall, Mergentheim, Nördlingen und Regensburg (Nr. 767, 818, 957, 1031, 1075 u. 1142) Schutz und ihre besonderen Gewohnheiten. Andererseits wandelte sich das kaiserliche Herrschaftsrecht an Leib und Gut der Juden immer mehr zu einer beliebig verpfänd- und verleihbaren Einnahmequelle und degradierte die Juden zu einem bloßen Finanzobjekt (Nr. 843, 986, 1024, 1037, 1055, 1102, 1115/16).

Zwei Dokumente des Bandes fallen inhaltlich völlig aus dem Rahmen und verdienen Beachtung. Im Juli 1340 reagierte Ludwig auf die ihm von seinen Förstern berichteten massiven Schäden im Nürnberger Reichswald mit einer geradezu weitsichtigen Maßnahme zum Schutz der Ressource Wald. Er untersagte dort künftig die Köhlerei, das Harz- und Pechschaben sowie den Betrieb von energieintensiven Glasöfen und den Einschlag von Wagen- und Büttenholz (Nr. 762). Im Sept. 1341 legte Ludwig den in seiner Saline (Bad) Reichenhall ausgebrochenen Konflikt über schlechte Arbeitsbedingungen (Streik der Schöpfknechte!) und mangelhafte Arbeitsleistungen durch eine umfangreiche Arbeitsordnung (Nr. 947) bei.

Der reiche Inhalt des instruktiven Bandes wird durch detaillierte Kopfregesten zu den einzelnen Dokumenten und ein ausführliches Namenregister (S. 359–404) mustergültig erschlossen.

By Hubertus Seibert

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Titel:
Monumenta Germaniae Historica, Monumenta Germaniae Historica. Constitutiones et acta publica imperatorum et regum. Bd. 7, T. 2: Dokumente zur Geschichte des deutschen Reiches und seiner Verfassung 1340–1343. Bearb. v. Michael Menzel.
Autor/in / Beteiligte Person: Seibert, Hubertus
Link:
Zeitschrift: Historische Zeitschrift, Jg. 313 (2021-08-01), Heft 1, S. 215-217
Veröffentlichung: 2021
Medientyp: review
ISSN: 0018-2613 (print)
DOI: 10.1515/hzhz-2021-1254
Schlagwort:
  • MONUMENTA Germaniae Historica: Constitutiones et acta publica imperatorum et regum: T. 2: Documents on the history of the German Empire and its constitution 1340-1343 (Book)
  • MENZEL, Michael
  • MONUMENTS
  • NONFICTION
  • KINGS & rulers
  • GERMANY
  • Subjects: MONUMENTA Germaniae Historica: Constitutiones et acta publica imperatorum et regum: T. 2: Documents on the history of the German Empire and its constitution 1340-1343 (Book) MENZEL, Michael MONUMENTS NONFICTION KINGS & rulers
Sonstiges:
  • Nachgewiesen in: DACH Information
  • Sprachen: German
  • Language: German
  • Document Type: Book Review
  • Geographic Terms: GERMANY
  • Author Affiliations: 1 = Ludwig Maximilians-Universität, Historisches Seminar, Abt. f. Mittelalterliche Geschichte, München,, 80539, Germany.
  • Full Text Word Count: 718

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