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„Rechtlich bindende Selbstverpflichtungen würden die Politiker vorsichtiger machen": Ein Gespräch über Ordnungspolitik, Bankenkrisen, die Weiterentwicklung des Geldsystems, Künstliche Intelligenz und Reformen der Demokratie.

Gersbach, Hans
In: Perspektiven der Wirtschaftspolitik, Jg. 24 (2023-06-01), Heft 2, S. 247-263
Online academicJournal

„Rechtlich bindende Selbstverpflichtungen würden die Politiker vorsichtiger machen": Ein Gespräch über Ordnungspolitik, Bankenkrisen, die Weiterentwicklung des Geldsystems, Künstliche Intelligenz und Reformen der Demokratie 

PWP: Herr Professor Gersbach, Sie werben dafür, die Ordnungspolitik weiterzudenken. Wie definieren Sie Ordnungspolitik?

Gersbach: Mir geht es um eine Ordnungspolitik von morgen. Ein solches Denken heute wird sicherlich von den traditionellen Ansätzen der Ordnungspolitik stimuliert, aber man muss darüber hinausgehen. Für mich ist ordnungspolitisches Denken darauf ausgerichtet, einen volkswirtschaftlichen Problemkreis in geeigneter Weise zu ordnen. Und das tut man, indem man Prinzipien zur Anwendung bringt, die diese Tradition hervorgebracht hat – und indem man diese weiterentwickelt.

PWP: Welche Prinzipien sind das?

Gersbach: Es geht um Prinzipien für geeignete Regelwerke; um Ordnungen, die wettbewerbliche Verhältnisse erzeugen. Die Prinzipien, die dabei zur Anwendung kommen, gilt es weiterzuentwickeln.

PWP: Von Walter Eucken, dem führenden Kopf der historischen Freiburger Schule, kennen wir das Modell der Wettbewerbsordnung, in deren Zentrum die Wirksamkeit des Preismechanismus steht, mit einer Fülle von Prinzipien, die dies sichern sollen. Die Freiburger unterscheiden dabei systematisch zwischen Ordnungs- und Prozesspolitik. Ordnungspolitik dient der Definition von Spielregeln. Diese haben ihre eigene Dignität und sind insoweit ergebnisoffen, auch wenn man sich natürlich von dem, was beim Spiel unter diesen Spielregeln herauskommt, etwas Günstiges erhofft. Prozesspolitik bedeutet, dass der Staat auf dem Platz in das Spiel eingreift, um ein Ergebnis herbeizuführen; das allerdings lehnen Ordnungspolitiker ab. Läuft man, wenn man die Prinzipien der Ordnungspolitik weiterentwickeln will, nicht Gefahr, von einem gewünschten Ergebnis her zu denken?

Gersbach: Als Basis dienen immer die Spielregeln. Aber es gibt zwei Schwierigkeiten. Erstens müssen wir eine Vorstellung von den besten Spielregeln haben und damit müssen immer mögliche Ergebnisse mitbedacht werden. Zweitens gibt es viele Bereiche, in denen wir nicht genau wissen, was die guten Spielregeln wären. Deshalb brauchen wir Spielregeln dafür, wie Spielregeln über die Zeit geändert werden können.

PWP: Ein Sektor, in dem das nicht besonders gut funktioniert, ist das Bankgewerbe. Erst kürzlich gab es in Amerika wieder Bankenzusammenbrüche, und in der Schweiz musste der Staat die Credit Suisse dadurch retten, dass er umfangreiche Liquiditätshilfen gewährte und sie in die Arme der noch größeren UBS zwang. Wo müsste man hier ansetzen, um die Regeln so zu verbessern, dass solche Situationen nicht immer wieder vorkommen, und zwar so, dass man den Entwicklungen nicht immer nur hinterherläuft? Das Grundproblem des moralischen Risikos lastet offenbar auf uns wie ein Fluch.

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Gersbach: Wir befinden uns hier in der Schweiz in einer schwierigen Situation. Wir haben ein Regelwerk, das umfangreich und komplex ist, mit Sanierungs- und Notfallplänen, die aber in einer gefährlichen Schieflage wie dieser dann doch nicht eingesetzt wurden. Das Warum ist Gegenstand aktueller Diskussionen. In der Schweiz kommt noch das Problem hinzu, dass die Regierung über einen großen diskretionären Spielraum verfügt und Entscheidungen von riesiger Tragweite fällen kann und muss. Zum Beispiel hat sie verfügt, dass eine bestimmte Klasse von Bonds komplett abzuschreiben ist, die AT1-Bonds, was für die Anleger große Wertverluste bedeutet. Ein viel größerer Teil an sogenannten Bail-in-Bonds (über 50 Milliarden Franken) wurde aber nicht in Eigenkapital umgewandelt, da die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht, die FINMA, kein Sanierungsverfahren für die Credit Suisse eingeleitet hatte. Das zeigt den enormen diskretionären Spielraum der Behörden auf, was zu unbeabsichtigten politisch-ökonomischen Verwicklungen führen kann und ausländische Regierungen dazu einlädt, Einfluss auf Entscheidungen nehmen zu wollen. Wir müssen jetzt Grundlagen für ein Sanierungs- und Konkursverfahren entwickeln, das auch im Krisenfall funktioniert. Es ist kein tragbarer Zustand, dass eine Bank, die in eine Schieflage gerät, nicht in den Konkurs gehen kann.

PWP: Warum hat man denn den Too-big-to-fail-Plan, der in jahrelanger Arbeit aufgestellt worden ist, im Fall Credit Suisse nicht gezogen oder ziehen können?

Gersbach: Es gibt drei Gründe dafür, deren Gewichtung wir aber noch nicht kennen. Eine Variante dieses Plans zielt auf die Sanierung, eine andere auf die Abwicklung. In beiden Varianten besteht das Problem, dass diese Banken große Teile ihres Geschäfts in Großbritannien und in den Vereinigten Staaten haben, mit anderen Jurisdiktionen und teilweise anderen Vorstellungen darüber, wie solche Verfahren laufen sollen. Man hat empfohlen, dass solche Verfahren von einer einzigen Behörde global gesteuert werden sollten; man nennt diesen Ansatz „Single point of entry". Aber natürlich kann eine Schweizer Behörde nicht das Finanzhaus Credit Suisse mit seinen Tochtergesellschaften global sanieren oder abwickeln ohne Zustimmung der betreffenden Behörden, denn das ginge mit beträchtlichen Auswirkungen auf das Finanzsystem in Großbritannien und in den Vereinigten Staaten einher. Man konnte sich im Fall der Credit Suisse auch nicht lange mit den ausländischen Behörden abstimmen, weil alles sehr schnell gehen musste. Das ist der erste Grund.

PWP: Und die beiden anderen Gründe?

Gersbach: Der zweite Grund ist, dass die Schweizer Behörden nach ihrem Sanierungsplan die Wandlung von Wandelanleihen – also Bonds, die abgeschrieben oder in Eigenkapital umgewandelt werden können – in Höhe von über 70 Milliarden Franken ausgelöst hätten. Welche Ansteckungseffekte sich ergeben, wenn man internationalen Bondholdern in großem Umfang Wertverluste zumutet, kann man sich kaum ausmalen. Davor ist die Politik zurückgeschreckt, verständlicherweise – aber genau darin liegt das Problem. Es kommt als dritter Grund hinzu, dass man im Sanierungs- oder Abwicklungsfall hochkomplexe Sanierungs- oder Notfallpläne der Banken sehr schnell umsetzen muss, und das ist extrem anspruchsvoll – IT, Cash management, all das muss ja aufgedröselt und saniert oder aufgelöst werden. All diese Verwicklungen führen zu Unsicherheiten. Das heißt, man kann so etwas gar nicht quasi über ein Wochenende umsetzen. Man hat das zwar nie probiert, aber deshalb schreckt man davor zurück.

PWP: Was ist denn das Kernproblem? Besteht es darin, dass im Fall einer international tätigen Großbank sich die nationalen Regulierungsbehörden abstimmen müssen und dass diese nicht an einem Strang ziehen, weil sie unterschiedliche Interessen haben? Oder ist es so, dass die Geschäftsbereiche der Banken zu sehr miteinander verwoben sind, als dass man sie im Alternativszenario „Multiple point of entry" mit einer nationalen Zuständigkeit der jeweiligen Regulierungsbehörden je nach Land gesondert bearbeiten könnte? Handelt es sich also um ein Koordinationsproblem auf Seiten der Behörden oder um ein strukturelles Problem auf Seiten der Banken?

Gersbach: Im Sanierungsplan muss entschieden werden, ob die Tochtergesellschaft einer solchen international tätigen Großbank noch genügend solide ist und ein gutes Geschäftsmodell hat oder abgewickelt wird. Womöglich muss die Tochtergesellschaft mit Kapital und Liquidität versorgt werden, um weiterzuleben, auch wenn die Verluste durch Rekapitalisierung aufgefangen werden. Das ist ein Prozess, der schnell gehen muss, und das kann nur eine einzelne Behörde machen. Damit kann man nicht mehr anfangen, wenn der Prozess einmal im Gange ist. Das heißt, eine Koordination der Behörden reicht zu diesem Zeitpunkt nicht mehr. Es muss alles vorbereitet sein. Einer muss den Hut aufhaben und anordnen, was zu tun ist. Die Briten und die Amerikaner haben es allerdings nicht gern, wenn eine Schweizer Behörde kommt und sagt, was ihre jeweilige nationale Behörde zu tun oder zu lassen hat. Die haben eigene Interessen und Forderungen. Das ist der Grund, warum es auch nie echt zum System des „Single point of entry" gekommen ist – obwohl das Financial Stability Board dies als den besten Weg empfohlen hat, in Anbetracht der erforderlichen Schnelligkeit. Die Schweizer verfolgen zwar ausdrücklich die Strategie eines „Single point of entry", aber faktisch ist es keiner. Damit es einer wäre, bräuchte man im Grunde so etwas wie einen Staatsvertrag, in dem festgelegt wäre, dass in einem solchen Notfall die Schweizer Behörde eine Führungsrolle übernimmt. Aber dass es jemals dazu kommt, ist unwahrscheinlich.

PWP: Die UBS, in deren Arme die Credit Suisse nun geschoben wurde, ist riesig. Dieses fusionierte Monster zu retten, falls es einmal notwendig würde, dürfte die Schweiz überfordern. Also sollte man sich jetzt doch vielleicht damit befassen, was in einem solchen Fall passieren würde. Falls die UBS eine deutliche Anhebung der Eigenkapitalvorschriften so unattraktiv fände, dass sie das Land verließe, dann wäre das doch eigentlich prima, oder? Dann wäre sie kein Schweizer Problem mehr.

Gersbach: Naja, es würde schon Wertschöpfung in der Schweiz verloren gehen. Ich halte die Wahrscheinlichkeit, dass die UBS das Land verlässt, aber für gering. Sie wird vielmehr versuchen, sehr stark auf die politische Diskussion einzuwirken, mit dem Argument, dass sie jetzt eine notwendige Aufgabe für das Schweizer Finanzsystem erledigen muss und dass es in niemandes Interesse liegt, wenn die Integration der Credit Suisse nicht gut verläuft. Tatsächlich will niemand die Integration gefährden, und darum glaube ich auch nicht, dass sich da regulatorisch schnell viel ändert. Aber dann muss man sich erst recht überlegen, was zu machen ist. Eine meiner Aufgaben in den nächsten Jahren wird sein, sukzessive Impulse zu setzen. Es geht mir dabei gar nicht um konkrete Empfehlungen, sondern um das Aufzeigen von Tradeoffs. Am Ende muss dann die Schweizer Politik, und somit die Bevölkerung, entscheiden, ob sie diese UBS mit ihren Risiken haben will oder ob es zu viel ist. Es gibt Alternativen, und die will ich aufzeigen. Möchte man das Risiko nicht haben, dann gibt es Wege, das in den Griff zu bekommen, zum Beispiel, indem man den Verlustpuffer nicht mehr so stark über Bail-in-Bonds plant, sondern durch Stammaktien.

PWP: Lassen Sie uns von der Bankenkrise zur Weiterentwicklung des Geldsystems kommen und zur Frage, ob wir digitales Zentralbankgeld brauchen und wie das idealerweise zu konzipieren ist. In vielen Ländern ist so etwas in Vorbereitung; auch die Europäische Zentralbank (EZB) beschäftigt sich damit. In der Schweiz laufen noch keine Vorbereitungen dafür, oder?

Gersbach: Natürlich beschäftigt man sich auch in der Schweiz damit, aber nicht unmittelbar. Es ist tatsächlich die Frage, ob man digitales Zentralbankgeld braucht und, wenn ja, in welcher Form. Wenn man meint, man braucht das, dann kann man den Prozess so ausgestalten, dass man das jetzige System vollständig in ein anderes, ganz neues System überführt – oder aber das bisherige System bleibt erhalten, und man ergänzt es mit einer zusätzlichen, neuen Form des Geldes. Das ist vorsichtiger. Über diese Variante wird jetzt auch in der Schweiz diskutiert. Es könnte beispielsweise bedeuten, dass man eine digitale Form der Banknote schafft, aber ansonsten lässt man das Geldsystem in der alten Form intakt. Die Leute hätten dann Konten bei der Zentralbank, oder die digitale Banknote wird bei Finanzintermediären oder sogar auf einer neu geschaffenen digitalen Infrastruktur gehalten.

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PWP: Ordnungspolitisch ist dieses Thema deshalb interessant, weil das Geldsystem die Infrastruktur allen Wirtschaftens ist, aber auch weil es die Preissignale verzerrt, wenn der Geldwert zu sehr schwankt. Viele Befürworter von digitalen Währungen wollen deshalb gerade kein staatliches digitales Geld, sondern privates, wettbewerblich hergestelltes und nicht manipulierbares Geld – und das sehen die Zentralbanken wiederum gar nicht gern, weil ihnen die geldpolitische Steuerungsfähigkeit entglitte. Was ist denn aus Ihrer Sicht für die Sicherung korrekter Knappheitspreise das beste Szenario?

Gersbach: Von staatlicher Seite stellt sich die Frage, wie sich Preisfindung und Preisstabilität gewährleisten lassen, wie mehr Finanzstabilität zu erreichen ist und wie die Kreditvergabe auf effiziente Weise durch den Finanzsektor betrieben werden kann. Das sind die drei Grundfragen. Wenn man nun eine digitale Banknote im kleinen Rahmen einführt, kann man den heutigen Zustand weitestgehend erhalten, vielleicht mit einigen Zusatzregeln. Wenn man aber weitergeht und das Zentralbankgeld, das Individuen halten, sogar verzinslich macht, dann wird es zu starken Transformationen kommen, und womöglich so weit, dass das bisherige Privileg der Banken, selbst Geld zu schaffen, eliminiert wird. Für die Preisfindung und die Preisstabilität könnte ein solches neues System ähnlich gut sein wie das bisherige System, vielleicht sogar besser. Aber der Übergang wird sehr schwierig, gerade weil sich die Banken dann transformieren müssen. Und es ist auch noch nicht abschließend geklärt, ob ein solches neues System für die ganze Kreditvergabe wirklich gut wäre – oder ob das Privileg der Banken, Geld zu schöpfen, nicht doch Vorteile bringt. Das ist Gegenstand der aktuellen Diskussion. Wir haben in einem Papier darauf hingewiesen, dass es schon von Vorteil ist, dass die Banken heute in der Geldschöpfung flexibel sind und auf Investitionsbedarf schnell reagieren können – bei allen sonstigen Problemen im Bankensektor. Auf jeden Fall haben wir hier in der Tat einen klassischen Fall von Ordnungspolitik in dem Sinne vorliegen, dass grundlegend zu klären ist, wer was macht, wer welche Zuständigkeiten und Rechte hat und welche Geldformen der Staat zulässt. Ich betrachte es als eine Grundfrage der Ordnungspolitik, festzulegen, wie das Geldsystem aussehen soll.

PWP: Wenn wir schon dabei sind – wie sollte es, ordnungspolitisch gedacht, im Geldsystem künftig mit den Zentralbankreserven weitergehen? Die Banken halten heute sehr hohe Zentralbankreserven. Bereitet Ihnen das Sorge?

Gersbach: Ja, durchaus. Denn das ist aus verschiedenen Blickwinkeln eine ungesunde Situation. Schließlich bedeuten hohe Zentralbankreserven, dass die Banken im Prinzip sehr viel Geld schöpfen können. Sie tun das bis jetzt nicht und werden zu dieser Zurückhaltung auch von den Zentralbanken ermutigt. Aber man muss ständig darauf achten, dass das so bleibt. Das System ist mit hohen Zentralbankreserven nun einmal viel fragiler. Die Zentralbank hat eine viel bessere geldpolitische Kontrolle, wenn die Zentralbankreserven im Bankensektor geringer und für die Banken knapp sind. Die Frage ist nur, wie man da wieder hinkommt. Hier geht es um fundamentale Spielregeln für Banken, also wieder um ordnungspolitische Fragen. Für Preisstabilität zu sorgen, ist für die Notenbank nun einmal viel einfacher bei geringen Zentralbankreserven der Banken.

PWP: Widerspricht das dem Interesse der Banken?

Gersbach: Es ist durchaus im Interesse der Banken, große Zentralbankreserven zu halten, was wir in einem neuen Papier gezeigt haben. Denn das elektronische Zentralbankgeld, das die Banken bei der Zentralbank halten, ist auch eine sichere Wertanlage, neben der Funktion, Verpflichtungen zwischen den Banken zu begleichen. Es kommt natürlich auch auf die Verzinsung der Zentralbankreserven an. In Großbritannien gibt es derzeit eine Diskussion darüber, ob man die Zinszahlungen auf Zentralbankreserven stoppen soll. Es geht da um erhebliche Beträge. Charles Goodhart und andere haben das vorgeschlagen, um den Staatshaushalt zu entlasten. Das ist aber nur vordergründig ein Vorteil für die Bürger, denn deren Zinsen auf Einlagen der Banken werden auch kleiner. Zudem besteht die Gefahr, dass Banken durch vermehrte Kredit- und Geldschöpfung unattraktive Zentralbankzinsen loswerden wollen, was neue Reservevorschriften hervorruft. Zu klären, wie also die Spielregeln für unser heutiges Geldsystem sein sollten, um mit großen Zentralbankreserven umzugehen und diese wieder auf ein Maß zurückzuführen, bei dem sie ihre Knappheitsfunktion optimal erfüllen können, ist eine ordnungspolitische Aufgabe.

PWP: In den vergangenen Jahren ist es immer mehr zu einer Verschränkung von Fiskal- und Geldpolitik gekommen. Man hat zunehmend den Eindruck, dass die Regierungen direkt auf die Notenbanken als Instrument ihrer Politik zugreifen – auch jüngst im Fall der Rettung der Credit Suisse, wo der Schweizerischen Nationalbank, der SNB, die Aufgabe zufiel, eine umfangreiche Liquiditätsversorgung zur Verfügung zu stellen. Wie steht es vor diesem Hintergrund um die Unabhängigkeit der Zentralbanken? Ist die Entwicklung bedenklich?

Gersbach: Im Fall der Rettung der Credit Suisse war der Umstand sicher heikel, dass die SNB Liquidität gegeben hat, und zwar ohne die üblichen Sicherheiten von der Bank zu haben. Aus diesem Grund bin ich so vorsichtig gegenüber einer massiven Änderung des Geldsystems hin zu individuellen Konten der privaten Marktteilnehmer bei der Zentralbank. Wenn wir da alle Konten hätten, würde das die Zentralbank in eine ganz heikle Position bringen, und die Unabhängigkeit wäre viel schwieriger durchzusetzen.

PWP: Wechseln wir das Thema und kommen wir nun zur Künstlichen Intelligenz (KI), mit der Sie sich im Zusammenhang mit Innovationen viel beschäftigt haben. KI ist derzeit in der öffentlichen Debatte ein großes Thema – und zudem eines, das auch ordnungspolitisch vor allem deshalb schwer zu fassen ist, weil die KI sich zu verselbständigen droht. Nehmen wir aber einmal optimistisch an, dass wir sie im Griff behalten. Was ist dann der ordnungspolitisch richtige Umgang mit ihr?

Gersbach: Technischer Fortschritt, wie ihn die KI darstellt, ermöglicht Produktivitätszuwachs und damit Wachstum. Man muss sich klarmachen, dass KI zunächst einmal Kapital ist, und zwar lernendes Kapital. Damit kann KI zum Wachstumstreiber werden. Menschen, die selbständig lernen, kennen wir, aber Kapital, das selbständig lernt – das ist neu und hat schon großes Potenzial. Natürlich ist die Frage, ob KI primär einen Rationalisierungsschock auslöst und damit vorrangig Arbeitsplätze vernichtet oder ob sie die Produktivität der Menschen erhöht. Gleichzeitig wird es sicher mehr Ordnung brauchen, also Regeln dafür, wie die KI angewendet wird. In der öffentlichen Debatte ist man da mit Verboten immer schnell zur Hand, allenfalls zu schnell. Meines Erachtens sollte man auf jeden Fall die Weiterentwicklung der KI zulassen. Irgendwann kann jeder seinen persönlichen KI-Assistenten haben, den er mit Informationen füttert und der ihm dann im Alltag hilft. Das kann auch politisch hilfreich sein und den Bürgern mehr Partizipation ermöglichen, gerade in direktdemokratischen Verfahren, wie wir sie in der Schweiz haben und wo man sich ständig zu irgendeiner neuen Frage informieren muss. KI kann den Weg zu direktdemokratischen Verfahren in vielen Ländern ebnen, da der Informationsstand der Bürger stark verbessert werden kann. Vielleicht braucht man irgendwann nicht einmal mehr Parlamente, weil sich die Bürger mit persönlichen KI-Assistenten wie Abgeordnete verhalten können – aber das ist wirklich Zukunftsmusik.

PWP: Insofern sind die Auswirkungen alle erst einmal positiv. Und was ist mit den Risiken?

Gersbach: Was die Sorge angeht, dass die KI anfängt, physikalische Prozesse selbst zu steuern, zum Beispiel in Kraftwerken oder in Waffensystemen, oder gar die eigenen Prozesse, so liegt darin in der Tat eine große Bedrohung. Und wir wissen noch nicht, wie man dem begegnen soll. Aber so weit sind wir noch lange nicht. Ein ernstes Problem, das wir tatsächlich jetzt schon sehen, ist die Manipulation, zum Beispiel von Fotografien und Identitäten, denen man nicht mehr ansehen kann, ob sie echt sind oder nicht. Möglicherweise kann man dieses Problem bald mit einer Gegen-KI auflösen, also die KI selber einsetzen, um Manipulationen zu identifizieren. Ich bin ganz sicher, da werden wir noch einiges sehen.

PWP: Man hätte ja auch ganz gern eine Möglichkeit zu verhindern, dass fremde Mächte KI benutzen, um politische Prozesse zu beeinflussen.

Gersbach: Genau. Da kursieren plötzlich Texte, die so aussehen, als kämen sie von einer Qualitätszeitung – sie sehen genauso aus, sind von der Aufmachung her nicht unterscheidbar, aber kommen ganz woanders her, womöglich mit politischer Absicht. Das ist tatsächlich heikel. Aber die Gegenbewegung ist bereits im Gang. Es gibt neue Signatur-, Identifikations- und Security-Möglichkeiten. Deren Gebrauch wird massiv nach oben gehen und die Möglichkeiten, echt von falsch zu unterscheiden, werden zahlreicher. Das Fazit lautet also: Ja, es gibt große Gefahren, aber auch große Möglichkeiten. Ich denke deshalb übrigens auch, dass wir es hier weniger mit einer ordnungspolitischen Frage zu tun haben als dass wir schlicht die Grundlagenforschung und den Wettbewerb der privaten Security-Anbieter spielen lassen müssen.

PWP: Aber genau das ist ja die Frage: Soll der Staat die KI entwickelnde Grundlagenforschung fördern? Oder gerade nicht? Gibt es in diesem Zusammenhang irgendeine Rückkopplung auf die Wirksamkeit des Preismechanismus, die uns Sorgen machen sollte?

Gersbach: Grundlagenforschung in der KI und KI-Sicherheit sind öffentliche Güter, deshalb ist das Engagement des Staates gerechtfertigt und das ist in vollem Gange. Sorge bereitet, dass kommerzielle Angebote der wichtigsten KI-Instrumente zu monopolistischen Strukturen führen, welche wie bei den Tech-Giganten allgemein neue wettbewerbspolitische Instrumente erfordern oder vielleicht sogar eine KI-Steuer.

PWP: Lassen Sie uns noch einmal das Thema wechseln, hin zu Reformen der Demokratie.

Gersbach: Gern. Das liegt mir naturgemäß besonders am Herzen. Auch hier stellen sich ordnungspolitische Fragen, und sie fangen bei der Grundfrage an, wie man gute Institutionen konstruiert.

PWP: Entschuldigen Sie, wenn ich hier noch einmal nachhake. Ich sehe, wie wichtig solche Fragen sind, aber ist das wirklich Ordnungspolitik?

Die Konstruktion von Institutionen generell und von demokratischen Institutionen insbesondere ist ganz essenziell dafür, ob und wie gut die Ordnungspolitik funktioniert. Insofern, finde ich, gehört das dazu. Modern ausgedrückt geht es hier um Mechanism design, aber auch um Gruppenbildung in kompetitivem Umfeld und um politische Ökonomie. Auf der Ebene der EU geht es um die Entscheidungsregeln, die man sich gibt, zum Beispiel Einstimmigkeit oder Mehrheit.

PWP: In diesem Fall geht es dann darum, ob es eine gute Idee ist, in budgetrelevanten Fragen im Rahmen der EU immer auf Einstimmigkeit zu setzen, was jedem einzelnen Mitgliedstaat ein Vetorecht gibt.

Gersbach: Genau. Wenn man Entscheidungen nach dem Mehrheitsprinzip fällen will, bedarf es auf jeden Fall noch eines gewissen Minderheitenschutzes. Dass die Institutionen nicht gut konzipiert sind, sieht man auch an den notorischen Schwierigkeiten der EU bei der Durchsetzung ihrer Fiskalregeln. Mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt hat die EU eigentlich ein klares Regelwerk, in dem festgelegt ist, was die Staaten machen können und was nicht, aber dann gibt es wieder zahlreiche Ausnahmeregeln. Was in der Summe übrig geblieben ist, kann man kaum mehr als gutes Regelwerk bezeichnen.

PWP: Mit gut konstruierten Institutionen hängt auch das Thema der notwendigen und möglichen Reformen der Verfahren der Demokratie zusammen. Ohne sie stehen Fortbestand und Funktionsfähigkeit unserer Ordnung auf dem Spiel. Mit Blick auf die Schweiz gefragt: Ist es angesichts der gegenwärtigen Notwendigkeiten angemessen, dass das aus Nebenberufs-Politikern bestehende Parlament so selten tagt? Die sich daraus ergebende Langsamkeit des politischen Prozesses erweist sich immer dann als kontraproduktiv, wenn rasches Handeln nötig ist – in der Corona-Krise und auch jetzt wieder bei der Rettung der Credit Suisse musste die Regierung Notrecht in Anspruch nehmen, was Fragen der Verhältnismäßigkeit aufwirft. Und in diesem Rhythmus dauert die Lockerung des Verbots einer Weitergabe von teilweise oder ganz in der Schweiz produzierten Waffen durch die Nato-Partner an die Ukraine so lange, dass man dem von Russland angegriffenen Land und damit dem ganzen Westen schadet. Der Grundsatz der Neutralität wird so pervertiert.

Gersbach: Es stimmt, die Abläufe in der Schweiz sind schwerfällig. Und was das Notrecht angeht – gerade im Zusammenhang mit den Banken sollte Notrecht wirklich nicht angewendet werden. Hier ist Notrecht ein Fehler im System. Es sollte nur selten und nur in Katastrophenfällen Anwendung finden und nicht bereits dann, wenn eine Bankenschieflage vorliegt. Klar, als es bei der Credit Suisse um Spitz und Knopf ging, hätte man das Parlament nicht noch am selben Wochenende einberufen können, da hatte man wohl praktisch keine andere Wahl. Aber vom Grundsatz her ist die Nutzung von Notrecht bei Bankenschieflage systemfremd.

PWP: Abgesehen von diesem Spezialproblem – warum lohnt es sich, über Reformen der Demokratie nachzudenken?

Gersbach: Erstens weil die Demokratie durch globale Krisen, autoritär geführte Staaten, deutliche Vertrauensverluste der Bürger gegenüber den Politikern in vielen demokratischen Staaten, durch die teilweise Tendenz zu illiberalen Demokratien und die üblichen Friktionen im politischen Betrieb herausgefordert wird. Zweitens gibt es überraschend viele Möglichkeiten, sie anders zu organisieren als bisher. Gerade infolge der Digitalisierung werden sich unsere demokratischen Prozesse verändern; die KI ist hier eine relevante Komponente. Wir werden so oder so einiges an Veränderungen sehen, und es stellt sich die Frage, wie bessere Demokratieformen aussehen können.

PWP: Die Qualität der Demokratie wird oft an der Partizipation gemessen. Lassen Sie uns einmal mit diesem Gedanken im Kopf auf Frankreich schauen. Präsident Emmanuel Macron war mit dem Projekt angetreten, die demokratischen Strukturen des Landes umzubauen und die Bürger viel stärker und vor allem interaktiv in die Willensbildung einzubinden. Daraus ist nichts geworden, und eines seiner wichtigsten Vorhaben, die Reform der Altersvorsorge, hat er nun am Parlament vorbei durchgedrückt, unter wütendem Protest auf der Straße. Frankreich scheint unreformierbar. Können Sie uns sagen, wie man aus einer solchen Sackgasse herausfinden und die Bürger so partizipieren lassen kann, dass sie Entscheidungen mittragen, statt sich in Fundamentalopposition zum System zu ergehen?

Gersbach: Der bessere Weg wäre vielleicht gewesen, angesichts der Finanzprobleme der Altersvorsorge und der großen Widerstände eine umfassende Bürgerpartizipation in einem ersten Schritt durchzuführen und Bürgergruppen einzuladen, selbst Lösungsvorschläge zu machen. Das hätte womöglich zu einem breiter abgestützten Reformpaket führen können.

PWP: Sie meinen ein zweistufiges System, wo zunächst eine repräsentative Gruppe über ein Thema abstimmt, das Ergebnis bekannt gemacht wird und dann der Rest der Bevölkerung abstimmt.

Gersbach: Das wäre Assessment Voting, das wir für die Schweiz vorgeschlagen haben. Macron hätte gar nicht so weit gehen müssen, wie es das sogenannte Co-Voting verlangt, wo sowohl die Bevölkerung als auch das Parlament abstimmen. Macron hat ja schon früh Bürgerräte gegründet, und das war eine gute Idee. Aber inzwischen haben die Bürgerräte leider keine große Bedeutung mehr, schon gar nicht im Zusammenhang mit der Reform der Altersvorsorge. Dabei hätte er gerade diese Einrichtung sehr gut nutzen können, um zunächst einer repräsentativen Gruppe aus der Bevölkerung die Finanzierungsprobleme des Rentensystems verständlich zu machen und im Gespräch herauszufinden, welches Reformpaket machbar ist angesichts der Interessen und Befindlichkeiten der Gesellschaft – und wie man die Reform sequenzieren könnte. So hätte man auch Einsicht in die Probleme und Zustimmung zu den gemeinsam erarbeiteten Lösungen zumindest in Teilen der Bevölkerung erreichen können. Jetzt hat Macron das Problem fast mit harter Hand lösen müssen, und das ist in einer Demokratie in der Regel von Nachteil, sowohl für die soziale Kohäsion wie auch für zukünftige politische Lösungen.

PWP: Irland hat mit Bürgerräten gute Erfahrungen gesammelt und Reformen hinbekommen, die man gerade dort, in einem stark katholisch geprägten Land, kaum hätte erwarten können – von der Einführung der Ehe für alle bis zum Abtreibungsrecht.

Gersbach: So ist es. Bürgerräte können einen Reformprozess einleiten und bestenfalls vorspuren. Natürlich reicht es nicht, wenn die repräsentativ ausgewählte Gruppe ein einziges Mal zusammenkommt, das muss schon ein ausgedehnteres Format sein. Und natürlich sollen sie nicht abschließend entscheiden, sondern nur die Entscheidung vorbereiten und die Argumente besser verfügbar machen.

PWP: Sie haben in einem Übersichtsartikel verschiedene Instrumente geschildert, mit denen sich die demokratische Partizipation verbessern lässt. Technisch ist das alles spannend, aber unbeschadet dessen stellt sich für jedes dieser Instrumente die Frage nach den konkreten Realisierungschancen im Rahmen der jeweiligen Gesellschaft, der hinreichenden Einfachheit – man kann die Bürger mit übermäßig komplexen, differenzierten Abstimmungsregeln auch überfordern – und der Legitimität.

Gersbach: Das Grundprinzip in allen Instrumenten, an denen ich geforscht habe, ist immer „One person, one vote". Das kann gar nicht anders sein. Allerdings habe ich auch Verfahren erforscht, wo man nach der Grundsatzentscheidung über ein Projekt – zum Beispiel über den Bau eines Schwimmbads – in einer zweiten Runde die Variantenentscheidung – also wie das Schwimmbad aussehen soll – den Verlierern der ersten Runde überlässt. Schon das ist aber demokratiepolitisch und rechtlich heikel, denn während in der ersten Runde noch alle dieselben Chancen haben, ist die ursprüngliche Mehrheit in der zweiten Runde ausgeschlossen. Deshalb könnte ein solches Verfahren nur durch einen Konsens aller getragen werden, den man zu Beginn herstellt.

PWP: Was soll denn der Vorteil davon sein?

Gersbach: Der Minderheitenschutz. Implizit finden solche Vorgehensweisen auch in der Praxis statt, wenn überstimmten Minderheiten aktive Mitarbeit bei der Umsetzung eingeräumt wird.

PWP: In der Schweiz ist die Wahlbeteiligung typischerweise sehr gering, was man mit der Häufigkeit der Abstimmungen auf kommunaler, kantonaler und nationaler Ebene erklärt. Daran stört sich kaum jemand; es heißt immer, die schweigende große Mehrheit habe der letztlich entscheidenden, meist intensiver betroffenen und deshalb intrinsisch zur Abstimmung motivierten Minderheit eben „Carte blanche" gegeben. Finden auch Sie dieses Muster unproblematisch?

Gersbach: Solange ein breiter Grundkonsens besteht, dass die Entscheidungen legitim sind, ist es kein grundlegendes Problem. Man kann das verbessern durch Assessment Voting, illustriert am folgenden Beispiel. In einer Stadt mit, sagen wir einmal, 100.000 Wahlberechtigten könnte man daraus eine repräsentative Gruppe von 1.000 Personen auswählen und zum Beispiel über eine neue Stadthalle abstimmen lassen. Damit alle mitmachen, kann man einen finanziellen oder immateriellen Anreiz setzen. Dann spiegelt das Ergebnis ihrer Abstimmung recht gut die tatsächlichen Präferenzen der Bevölkerung, und es sind alle beteiligt, die weniger betroffenen genauso wie die stark betroffenen Stimmbürger. Das Ergebnis wird dann publik gemacht, und erst anschließend werden die restlichen Wahlberechtigten an die Urne gebeten. Deren Entscheidung dürfte dann nicht allzu sehr von der Entscheidung der repräsentativen Auswahl abweichen. Das wäre ein Weg, wie man aus der unguten Situation herauskäme, dass letztlich nur eine Minderheit das Sagen hat.

PWP: Ist das schon einmal ausprobiert worden?

Gersbach: Das Konzept wurde erst gerade von uns entwickelt.

PWP: Was genau ist der Vorteil? Ich könnte mir vorstellen, dass ein solches zweistufiges Verfahren einfach der zweiten Stufe eine größere Legitimität verleiht, weil jeder darüber im Bild sein kann, wie die Abstimmung voraussichtlich ausgehen dürfte. Die Wahlbeteiligung wäre dann nicht notwendig größer. Könnte es nicht aber auch in irgendeiner Weise strategisches Verhalten befördern?

Gersbach: Klar, die Gruppe, die zu verlieren droht, könnte eine Zusatzkampagne lancieren und versuchen, das Bild noch einmal umzudrehen. Das kann nur funktionieren, wenn es knapp ist. Aber auch dann ist das Ergebnis noch besser, als wenn es die erste Runde nicht gibt, die für Orientierung sorgt. Selbstverständlich sind die Änderungen groß, die durch Assessment Voting ausgelöst werden, und sie sind Gegenstand der aktuellen Forschung.

PWP: So etwas könnte man aber auf Gemeindeebene durchaus einmal ausprobieren.

Gersbach: Absolut, und ich hoffe, das hier in der Schweiz auch zur Anwendung zu bringen. Es ist ein wirklich guter Ansatz im Kampf gegen die geringe Partizipation und die Dominanz von Interessengruppen. Und damit helfen wir, die Demokratie zu stärken.

PWP: Wenn in der Schweiz eine Volksinitiative lanciert wird, kann das Parlament auf eigene Entscheidung einen Gegenvorschlag zu deren Inhalt formulieren und mit zur Abstimmung bringen. Die Stimmbürger sagen dann nicht ja oder nein, sondern haben eine inhaltliche Alternative. Sie haben nun die Idee von Pendular Voting aufgebracht. Wie geht das und was bezwecken Sie damit?

Gersbach: Zwischen Initiative und einem Gegenvorschlag des Parlaments kann eine ziemlich große Kluft bestehen; das System an sich polarisiert. Eine Idee wäre, dass man eine Gegenvorschlags-Kommission damit beauftragt, einen moderaten Gegenvorschlag auszuarbeiten, um einen guten Kompromiss zu finden. Eine andere Möglichkeit besteht darin, die Volksinitiative in einer ersten Runde innerhalb einer repräsentativ ausgewählten Gruppe von Stimmbürgern gegen den Status quo antreten zu lassen. Hat die Initiative demnach offenbar keine Aussicht auf Erfolg, wird sie zurückgezogen. Wenn sich hingegen zeigt, dass sie eine große Zustimmung hat, aber ziemlich extrem ist, dann würde ein moderater Gegenvorschlag ausgearbeitet und mit zur Abstimmung vor dem gesamten Stimmvolk gebracht. Das sind im Moment alles Ideen, die wir erforschen. Ob diese zur Umsetzung vorgeschlagen werden sollten, ist offen.

PWP: Das klingt durchaus attraktiv – und allemal besser als das gegenwärtige System insofern, als extreme Vorschläge jetzt ja nie wirklich dauerhaft vom Tisch sind, sondern im Fall einer Ablehnung nach geraumer Zeit immer und immer wieder neu als Volksinitiativen hochkommen.

Gersbach: Genau, und mit dem Verfahren könnte man die Suche nach einem Kompromiss beschleunigen. Man hätte eine Lösung für das anstehende Problem, aber es wäre eben eine moderatere und im Zweifelsfall für eine breite Bevölkerungsmehrheit akzeptable Lösung.

PWP: Mit reformierten demokratischen Verfahren der politischen Polarisierung Einhalt zu gebieten, ist ein großes Versprechen – können Sie sich das nicht nur für die Schweiz, sondern auch für die Vereinigten Staaten vorstellen, die ja spätestens seit Donald Trump in einem Maße parteipolitisch polarisiert sind, dass einem für die Zukunft angst und bange wird? Die Schweiz hat gegenüber Amerika dabei immerhin den Vorteil, dass die Parteien die politische Landschaft nicht abschließend beschreiben.

Gersbach: Auch dafür habe ich ein Verfahren entwickelt. Heute werden viele Sitze im Repräsentantenhaus nicht mehr im Wettbewerb vergeben. Sie gehen mit jeweils großer Marge traditionell an die eine oder die andere Partei, an die Demokraten oder die Republikaner. Und weil diese Sitze nicht kompetitiv sind, können darauf auch Personen mit radikalen Ansätzen Platz nehmen – radikal im Vergleich zum Median in den Vereinigten Staaten. Dem könnte man durch das Verfahren der „History-bound reelection" abhelfen, also durch Wiederwahlschwellen mit Abschlag, indem man also sagt, wer beispielsweise mit 66 Prozent gewählt ist, der muss in der nächsten Wahl mindestens 58 Prozent der Stimmen holen. Das würde viele Wahlkreise wieder umkämpft machen und dazu führen, dass die Kongressabgeordneten sich mäßigen und eine weniger radikale Politik verfolgen, denn sie müssten auch im jeweils anderen Lager Stimmen gewinnen. So käme auch ein neues Element des Wettbewerbs in die bisher wenig kompetitiven Wahlkämpfe hinein. Bei Abgeordneten, die schon sehr lange dabei sind, würde sich irgendwann die Frage stellen, ob sie die jeweilige Schwelle noch schaffen oder ob es für ihre Partei nicht Zeit ist, einen anderen Kandidaten aufzustellen.

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PWP: Wenn ein Abgeordneter seine persönliche Schwelle nicht erreicht, was passiert dann?

Gersbach: Da gibt es mehrere Möglichkeiten. Eine Partei kann zum Beispiel einen Ersatzkandidaten benennen und, wenn es für den Erstgesetzten nicht gereicht hat, in einem zweiten Schritt, vielleicht vier oder sechs Wochen später, in einer Stichwahl zwischen diesem und dem Kandidaten der anderen Partei entscheiden lassen. Das wäre ein zweistufiges Verfahren und sicher die sauberste Lösung. Oder man macht das Verfahren der Einfachheit halber doch einstufig und lässt gleich auch über den Ersatzkandidaten gegen den Kandidaten der anderen Partei abstimmen, in einer Stichfrage nach Schweizer Art.

PWP: Bestünde damit dann auch die Chance, dass die Wahlkämpfe nicht mehr ganz so aufwendig würden? In Amerika wird da ja ungeheuer viel Geld verbrannt.

Gersbach: Der Vorschlag ist primär auf die Verringerung der Polarisierung ausgerichtet. In einer anderen Forschungsarbeit haben wir zusammen mit Matt Jackson aus Stanford die optimale Länge einer Amtsperiode untersucht. Diese Untersuchung legt nahe, dass im Repräsentantenhaus eine Amtsperiode optimal wäre, die länger als zwei Jahre dauert. Würden die Amtsperioden auf drei oder sogar vier Jahre ausgedehnt, könnte man aus dem fast dauerhaften Wahlkampf herauskommen und die Polarisierung im Kongress würde tendenziell zurückgehen.

PWP: Koalitionen in repräsentativen Demokratien mit proportionalem Wahlrecht sind ja im Grunde zumindest potenziell ebenfalls ein Mittel zur Bekämpfung von Polarisierung: Man muss sich zusammenraufen, Kompromisse aushandeln und sich einigen.

Gersbach: Ja, klar. Darum gilt es ja auch als eher unglücklich, wenn sich Parteien vor den Wahlen darauf festlegen, mit bestimmten anderen Parteien auf keinen Fall zu koalieren. Damit ist der Weg zum Kompromiss verbaut, einerseits. Andererseits kann eine Partei, die sich auf diese Weise glaubhaft festlegt, die Glaubwürdigkeit ihrer Politikvorhaben stärken. Insofern ist es für sie durchaus attraktiv, dies zu tun. Und es ist umso attraktiver, je besser und sichtbarer sie sich dahingehend binden kann. Deswegen könnte man darüber nachdenken, solche freiwilligen Selbstverpflichtungen von Parteien rechtlich bindend zu machen. Das würde ihre Glaubwürdigkeit steigern.

PWP: Ist eine Selbstverpflichtung von Politikern, die ohne rechtliche Stütze auskommt und einfach von honorigen Persönlichkeiten getragen ist, nicht viel besser?

Gersbach: Sogenannte politische Verträge, in denen Politiker sich freiwillig binden, bei Nichteinhalten von selbst gewählten, verifizierbaren Wahlversprechen nicht mehr zur nächsten Wahl anzutreten, sind schon eine attraktive Idee, die ich in vielen Arbeiten untersucht habe. Es würde die Kommunikation mit den Wählern massiv verbessern. Es geht nicht nur darum, dass man sich an das, was man im Wahlkampf einmal definitiv versprochen hat, nachher auch gebunden fühlt. Sondern es geht auch darum, dass man nur Dinge verbindlich verspricht, die man plausiblerweise halten kann. Rechtlich bindende Selbstverpflichtungen würden die Politiker vorsichtiger machen, und Wahlversprechen würden in zwei Klassen verteilt: verbindliche, mit Bindungswirkung, und allgemeine, ohne Bindungswirkung.

PWP: Haben Sie nicht die Sorge, dass die Programme dann völlig nichtssagend werden, weil sich niemand mehr auf irgendetwas Konkretes festlegen will, an dem man ihn nachher misst?

Gersbach: Es kann schon sein, dass wenige verbindliche Versprechen gemacht werden. Aber das kann besser sein, als wenn viele Dinge angekündigt werden und wenig davon umgesetzt wird. Und anstatt alle möglichen verschiedenen Dinge aufzuführen, könnten sich die Parteien auf wenige spezifische Ziele festlegen, die sie wirklich vorrangig verfolgen wollen. Es hätte also eine ganze Menge Vorteile. Ich habe das in Deutschland auch einmal vorgeschlagen, aber eine rechtsverbindliche Selbstbindung durch Politiker müsste zuerst durch Änderungen des ganzen Rechtsrahmens überhaupt möglich gemacht werden. Aber die Gedanken über diese große Systemänderung gehen weiter. Selbstverständlich braucht es für eine solche Systemänderung ein Regelwerk, welches die Selbstbindung bei Katastrophen und Krisen durch qualifizierte Mehrheiten im Parlament aufheben kann, und die Selbstbindung von Parteien, gewisse Koalitionen nicht zu bilden, müsste limitiert bleiben. Trotzdem, mit politischen Verträgen könnte man dem in vielen Umfragen festgestellten Verlust an Vertrauen gegenüber den Politikern begegnen, die Legitimität von Entscheidungen wieder stärken und sogar die Begeisterung für die Demokratie beflügeln.

PWP: Mit welchem Instrument gibt es schon gute Erfahrungen?

Gersbach: Mit der flexiblen Mehrheitsregel, die in verschiedenen Fällen schon angewendet wurde. Diese kann man auf alles anwenden, wo man Alternativen hat, die sich ordnen lassen – Budgetdefizite, Steuersätze etc. Vom Status quo ausgehend kann ich einer Minderheit zunächst erlauben, einen kleinen Schritt zu machen, und dann nimmt die Mehrheit, die ich brauche, immer mehr zu. Das ist ein Verfahren, das ich in meiner Forschung sehr genau auf seine Auswirkungen hin untersucht habe. Die große Idee ist nun, diese flexiblen Mehrheitsregeln als Fiskalregel einzusetzen. Die Idee ist, dass die Zustimmungsquote im Parlament umso höher sein muss, je höher das geplante staatliche Budgetdefizit ausfällt. Damit vermeidet man das Problem allzu starrer Schuldenbremsen, dass es selbst in einer Notlage nicht möglich ist, über die vorgesehene Schwelle hinaus Kredite aufzunehmen. Denn gerade in einer Notlage ist davon auszugehen, dass auch die Zustimmungsquoten sehr hoch sind. Zugleich vermeidet man mit einer solchen Methode Verrenkungen wie jene, dass man Regeln aussetzt oder sie so aufweicht, dass sie nur noch eine Farce sind – was der Demokratie auch wieder nicht guttut. Die flexible Mehrheitsregel lässt für kleine Dinge großen Spielraum und bindet große Dinge an einen breiten Konsens. Ich sehe da hauptsächlich Vorteile, keine entscheidenden Nachteile.

PWP: Dass Themen je nach Bedeutung an verschiedene Quoren gekoppelt sind, spiegelt sich ja eigentlich in den meisten Demokratien schon in der Unterscheidung zwischen Verfassung und einfachgesetzlicher Ebene. Um die Verfassung zu ändern, ist in der Regel eine qualifizierte Mehrheit erforderlich.

Gersbach: Genau. Der Grundgedanke ist natürlich nicht neu, aber in meinem Modell werden die verschiedenen Mehrheitsanforderungen eben auf ein und dasselbe Thema von ein und demselben rechtlichen Rang angewendet, in Abhängigkeit von einer Zielgröße. Das Ganze gibt es in verschiedenen Varianten.

Mit Hans Gersbach sprach Karen Horn. Hans Gersbach wurde von Philipp Baer fotografiert.

Zur Person

Hans Gersbach: Finanzmarkt, Geldsysteme, Innovationen, Demokratie

Johann Anton (Hans) Gersbach kam 1959 in Hellikon auf die Welt, einem Dorf im Schweizer Kanton Aargau an der Grenze zum Kanton Basel-Landschaft. Nach Abschluss des Gymnasiums, der Matura, begab er sich auf einen ausgedehnten akademischen Bildungsweg an der Universität Basel. Zunächst nahm er ein Studium der Mathematik auf, das er 1984 mit dem Diplom vollendete. Er setzte noch ein Diplom in Versicherungsmathematik obendrauf. Und weil sein großer Wissensdurst noch immer nicht hinreichend gestillt war, erwarb er auch noch einen Abschluss in Volkswirtschaftslehre, das Lizentiat. „Ich habe sehr gern studiert", sagt Gersbach fast ein wenig entschuldigend. „Die Universität war ein Ort, an dem ich mich sehr wohl gefühlt habe." Seine allmähliche Hinwendung von der eher abstrakten Mathematik hin zur Wirtschaftswissenschaft erklärt er letztlich mit der Zeitungslektüre: Dabei sei ihm bewusst geworden, dass er manche Dinge nicht gut verstehe. Der Drang, dem Abhilfe zu schaffen, war offensichtlich groß. Gern hätte sich Gersbach auch noch den Rechtswissenschaften gewidmet – „aber irgendwann gab es wirtschaftliche Notwendigkeiten".

Graph

In Basel saß Gersbach unter anderem in der wirtschaftspolitischen Vorlesung von Peter Bernholz, die auf dessen dreibändigem Werk „Grundlagen der Politischen Ökonomie" aufbaute. Gersbach fand die gleichzeitig modelltheoretische und ordnungspolitische Herangehensweise des Professors für Wirtschaftspolitik, Geld und Außenwirtschaft sehr attraktiv, und so wuchs unter dem Einfluss von Bernholz sein Interesse an der Politischen Ökonomie, allgemein an Kollektiventscheidungen und ihren Problemen, an Social-Choice- und Public-Choice-Theorie. Nach dem Diplom arbeitete er ein Jahr als Software-Entwickler für die National-Versicherung in Basel und kehrte dann doch lieber wieder ins akademische Milieu zurück, als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl Bernholz.

Als Thema für seine Doktorarbeit, die er bei Bernholz schrieb, wählte er einen wichtigen und folgenreichen, aber bis dahin in Social Choice und Public Choice weitgehend vernachlässigten Aspekt, die Informationseffizienz in Mehrheitsentscheidungen. „Das hatte die Profession damals einfach nicht auf dem Schirm." Es gelang Gersbach, seine theoretischen Einsichten schon früh in hoch angesehenen amerikanischen Fachzeitschriften zu platzieren, unter anderem im Journal of Public Economics, in Economics Letters und in der American Economic Review.

Nach der Promotion 1990 versuchte sich Gersbach zwei Jahre in der Privatwirtschaft, diesmal als Unternehmensberater bei McKinsey. Wieder erwies sich die Leidenschaft für die Wissenschaft als stärker. „Ich war einfach von dem Wunsch getrieben, die Dinge wirklich zu ergründen", sagt Gersbach. Und so kehrte er an die vertraute Alma Mater zurück und suchte diesmal den Kontakt zu Martin Hellwig, der 1987 nach Basel gekommen war. Bei ihm wurde er Oberassistent – und stellte fest, wie er bekennt, dass es immer noch einiges zu lernen gab. „Ich habe mich dann in Hellwigs Vorlesung gesetzt und dort nur noch mehr gemerkt, dass mir etwas fehlte – es taten sich bei ihm neue Bereiche auf, die ich noch gar nicht kannte." Gersbach war begeistert von Hellwigs Präzision, seiner Analysefähigkeit, seinem kritischen, ideologiefreien Umgang mit Ansätzen, Modellen und Schlussfolgerungen. „Ich fand, wenn so Wissenschaft ist, dann will ich das machen." Unter Hellwigs Einfluss erweiterte sich Gersbachs Forschungsfeld um makroökonomische Aspekte, mit einem Schwerpunkt auf Finanzmärkten, Regulierung, Geldpolitik, Innovationen und Wachstum. Als Hellwig 1995 nach Harvard ging, war Gersbach mit seiner kumulativen Habilitation fertig.

Gleich nach der Habilitation erhielt Gersbach einen Ruf auf den Lehrstuhl für Wirtschaftspolitik an der Universität Heidelberg. Also verließ er die ihm zur akademischen Heimat gewordene Stadt Basel nach vielen Jahren, nicht ahnend, dass diese ihn 22 Jahre später mit ihrem Wissenschaftspreis „für seine herausragenden interdisziplinären Arbeiten zu gesellschaftlich und wirtschaftspolitisch hochaktuellen Themen" auszeichnen würde. In Heidelberg blieb Gersbach 12 Jahre, in denen er sich auch in die wirtschaftspolitische Diskussion Deutschlands einbrachte, unter anderem als Mitglied und später Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

„Mir gefiel es sehr gut in Heidelberg", betont er, weshalb er auch verschiedene Rufe auf andere deutsche Lehrstühle ablehnte. Es war eine Zeit der intensiven Arbeit an seiner Forschungsagenda zum Thema „Designing democracy" an der Schnittstelle von Social Choice, Mechanism design und politischer Theorie, die 2005 in ein erstes Kompendium mündete, dem 2017 eine Fortsetzung folgte. Erst als im Jahr 2006 schließlich die Eidgenössische Technische Hochschule Zürich (ETHZ) mit ihrer bedeutenden volkswirtschaftlichen Abteilung die Hand nach ihm ausstreckte, konnte er nicht länger widerstehen. „Es war eine ganz schwierige Entscheidung – aber am Ende war es doch auch ein Argument, wieder in die Heimat zurückzukehren."

Das mächtige Hauptgebäude der ETH Zürich liegt direkt neben der Universität, die ebenfalls die Volkswirtschaftslehre im Angebot hat, und die vielen Nebengebäude der beiden altehrwürdigen Institutionen übersäen das angrenzende Stadtviertel. An der ETH Zürich ist die Volkswirtschaftslehre derzeit mit nicht weniger als neun Lehrstühlen in das „Department of Management, Technology, and Economics" (D-MTEC) eingebunden. Gersbach hat den Lehrstuhl „Macroeconomics: Innovation and Policy" inne.

Am D-MTEC ist auch die in der Schweiz weitherum angesehene Konjunkturforschungsstelle (KOF) der ETHZ angesiedelt. Seit Januar bildet Gersbach dort mit dem langjährigen KOF-Direktor Jan-Egbert Sturm ein Leitungstandem; in seiner neuen Rolle als Forschungsdirektor soll er vor allem die methodische Weiterentwicklung der Einrichtung begleiten. Außerdem betrachtet er es als seine Aufgabe, Politik und Öffentlichkeit regelmäßig ordnungspolitische Anstöße zu geben.

Mitte Mai berief ihn das schweizerische Finanzministerium in die nach dem Debakel der Bank Credit Suisse neu eingerichtete „Expertengruppe Bankenstabilität". Diese soll die von der Regierung orchestrierte und von der Schweizerischen Nationalbank gestützte Übernahme des Finanzhauses durch den einstigen Konkurrenten UBS aufarbeiten und das „Too-big-to-fail"-Regelwerk neu evaluieren.

Footnotes 1 Vgl. Gersbach, H. (2023), Ordnungspolitik für morgen, Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 2. Februar. 2 Gersbach, H. (2023), Bankenregulierung: Die vielen Tücken der bail-in Bonds, KOF Bulletin vom 5. Mai. 3 Gersbach, H. und S. Zelzner (2022), Why bank money creation?, CEPR Discussion Paper 17753. 4 Gersbach, H., J.-C. Rochet und E. von Thadden (2023), Central bank reserves and the balance sheet of banks, unveröffentlichtes Manuskript. 5 Gersbach, H., E. Komarov und R. von Maydell (2022), Artificial Intelligence as self-learning capital, CEPR Discussion Paper 17221. 6 Gersbach, H., E. Komarov und R. von Maydell (2022). 7 Gersbach, H. und H. Haller (2001), Collective decisions and competitive markets, Review of Economic Studies 68(2), S. 347–68. 8 Gersbach, H. (2023), Forms of new democracy , Social Choice and Welfare , im Erscheinen. 9 Gersbach, H., A. Mamageishvili und O. Tejada (2021), The effect of handicaps on turnout for large electorates with an application to Assessment Voting, Journal of Economic Theory 195, 105228. Gersbach, H. (2020), History-bound reelections, American Economic Journal: Microeconomics 12(3), S. 33–75. Gersbach, H., M. Jackson und O. Tejada (2020), The optimal length of political terms, CEPR Discussion Paper 14857. Gersbach, H., O. Tejada und M. Schneider (2019), Coalition preclusion contracts and moderate policies, Games and Economic Behavior 14(C), S. 28–46. Gersbach, H. (2017), Flexible majority rules in Democracyville: A guided tour, Mathematical Social Sciences 85(C), S. 37–43. Bernholz, P. (1972/75/79), Grundlagen der Politischen Ökonomie , Tübingen, Mohr Siebeck. Gersbach, H. (1991), Informationseffizienz in Mehrheitsentscheidungen , Dissertation Universität Basel, Wiesbaden, Deutscher Universitäts-Verlag. Gersbach, H. (1992), Allocation of information by majority decisions, Journal of Public Economics 48(2), S. 259–68. Gersbach, H. (1991), The value of public information in majority decisions, Economics Letters 35(3), S. 239–42. Gersbach, H. (1993), Politics and the choice of durability, Comment, American Economic Review 83(3), S. 670–73. Vgl. das Gespräch mit Martin Hellwig, Horn, K. (2017), „Man sollte mehr Mut haben, Banken in die Insolvenz gehen zu lassen", Perspektiven der Wirtschaftspolitik 18(3), S. 226–44. Gersbach, H. (2005), Designing Democracy: Ideas for Better Rules , Heidelberg, Springer, und Gersbach, H. (2017), Redesigning Democracy: More Ideas for Better Rules , Cham, Springer.

By Hans Gersbach

Reported by Author

Chair of Macroeconomics: Innovation and Policy

Titel:
„Rechtlich bindende Selbstverpflichtungen würden die Politiker vorsichtiger machen": Ein Gespräch über Ordnungspolitik, Bankenkrisen, die Weiterentwicklung des Geldsystems, Künstliche Intelligenz und Reformen der Demokratie.
Autor/in / Beteiligte Person: Gersbach, Hans
Link:
Zeitschrift: Perspektiven der Wirtschaftspolitik, Jg. 24 (2023-06-01), Heft 2, S. 247-263
Veröffentlichung: 2023
Medientyp: academicJournal
ISSN: 1465-6493 (print)
DOI: 10.1515/pwp-2023-0026
Schlagwort:
  • GESPRACH, Ein
  • POLARIZATION (Social sciences)
  • BANKING industry
  • ELECTRONIC money
  • ARTIFICIAL intelligence
  • BANK reserves
  • ECONOMIC competition
  • ECONOMIC policy
  • MONETARY systems
  • CITIZENS
  • CENTRAL banking industry
  • Subjects: GESPRACH, Ein POLARIZATION (Social sciences) BANKING industry ELECTRONIC money ARTIFICIAL intelligence BANK reserves ECONOMIC competition ECONOMIC policy MONETARY systems CITIZENS CENTRAL banking industry
Sonstiges:
  • Nachgewiesen in: DACH Information
  • Sprachen: German
  • Alternate Title: "Legally binding self-commitments would make politicians more cautious": A conversation about regulatory policy, banking crises, the further development of the monetary system, artificial intelligence and reforms of democracy.
  • Language: German
  • Document Type: Article
  • Author Affiliations: 1 = ETH Zürich, Zürichbergstrasse 18 8092 Zürich, Schweiz
  • Full Text Word Count: 7420

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