Gründlicher Beweis: daß dem hohen erzstiftischen Domkapitel von Trier die landesherrliche Zwischenregierung in dem mit dem Erzstifte auf ewig vereinigten Fürstenthume Prüm bey gehindertem, oder erledigtem erzbischöflichen Stuhle ausschließlich zustehe: Nebst rechtlicher Anwendung dieses Hauptsatzes auf die letzte Zwischenregierung von 1768 ; Mit Beylagen von Num. I. bis CXXVIII
[S.l.], 1781
Monographie, Gedruckte Ressource
- [1] Bl., VI S., [1] Bl., 120, 127 S. : 2 Ill. ; 2-o
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Gründlicher Beweis: daß dem hohen erzstiftischen Domkapitel von Trier die landesherrliche Zwischenregierung in dem mit dem Erzstifte auf ewig vereinigten Fürstenthume Prüm bey gehindertem, oder erledigtem erzbischöflichen Stuhle ausschließlich zustehe: Nebst rechtlicher Anwendung dieses Hauptsatzes auf die letzte Zwischenregierung von 1768 ; Mit Beylagen von Num. I. bis CXXVIII
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Verantwortlichkeitsangabe: | [Peter Anton von Frank] |
Autor/in / Beteiligte Person: | Frank, Peter Anton von (1746-1818) |
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Veröffentlichung: | [S.l.], 1781 |
Medientyp: | Monographie |
Datenträgertyp: | Gedruckte Ressource |
Umfang: | [1] Bl., VI S., [1] Bl., 120, 127 S. : 2 Ill. ; 2-o |
Sonstiges: |
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