Vnsere Gnädige Herren die Räht vnnd Ein vnd Zwantzig haben Erkandt/ daß einem jeden Hochzeiter der sich in der Cantzley anmeldet/ neben dem Abtruck der Hochzeit Ordnung/ ... auch dieser Begriff vnd Interims Mandat zugestelt/ vnnd darob bey angesetzten straffen mit fleiß zuhalten/ angezeigt werden solle: [Decretum Mittwochs den 4. Novembris Anno 1640.]
[S.l.], [1640]
Monographie, Gedruckte Ressource
- [2] Bl. ; 2-o
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Vnsere Gnädige Herren die Räht vnnd Ein vnd Zwantzig haben Erkandt/ daß einem jeden Hochzeiter der sich in der Cantzley anmeldet/ neben dem Abtruck der Hochzeit Ordnung/ ... auch dieser Begriff vnd Interims Mandat zugestelt/ vnnd darob bey angesetzten straffen mit fleiß zuhalten/ angezeigt werden solle: [Decretum Mittwochs den 4. Novembris Anno 1640.]
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Veröffentlichung: | [S.l.], [1640] |
Medientyp: | Monographie |
Datenträgertyp: | Gedruckte Ressource |
Umfang: | [2] Bl. ; 2-o |
Sonstiges: |
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