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Friedrich August, von Gottes Gnaden, souverainer Herzog zu Nassau [et]c. [et]c. und Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, souverainer Fürst zu Nassau [et]c. [et]c. Nachdem Uns die Anzeige gemacht worden, daß Kaiserlich französische Unterthanen und Bewohner des linken Rheinufers, in einigen Gränzorten Unsers Herzogthums Niederlagen von solchen Waaren, deren Einbringen nach Frankreich ... ganz untersagt, oder doch mit starken Eingangstaxen belegt ist, in der gesetzwidrigen Absicht unterhalten, dieselben auf mancherley Wegen des Schleichhandels unter der Hand nach Frankreich einzuführen ... Gegeben Biebrich den 22ten und Weilburg den 26ten März 1808

Nassau-Usingen, Friedrich August von (1738-1816) ; Friedrich Wilhelm, Nassau-Weilburg, Fürst (1768-1816)
[S.l.], [1808]
Sammelwerk, Gedruckte Ressource - [1] Bl.

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Titel:
Friedrich August, von Gottes Gnaden, souverainer Herzog zu Nassau [et]c. [et]c. und Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, souverainer Fürst zu Nassau [et]c. [et]c. Nachdem Uns die Anzeige gemacht worden, daß Kaiserlich französische Unterthanen und Bewohner des linken Rheinufers, in einigen Gränzorten Unsers Herzogthums Niederlagen von solchen Waaren, deren Einbringen nach Frankreich ... ganz untersagt, oder doch mit starken Eingangstaxen belegt ist, in der gesetzwidrigen Absicht unterhalten, dieselben auf mancherley Wegen des Schleichhandels unter der Hand nach Frankreich einzuführen ... Gegeben Biebrich den 22ten und Weilburg den 26ten März 1808
Autor/in / Beteiligte Person: Nassau-Usingen, Friedrich August von (1738-1816) ; Friedrich Wilhelm, Nassau-Weilburg, Fürst (1768-1816)
Veröffentlichung: [S.l.], [1808]
Medientyp: Sammelwerk
Datenträgertyp: Gedruckte Ressource
Umfang: [1] Bl.
Sonstiges:
  • Format: ca. 35,2 x 21 cm. - Satzspiegel: ca. 20,9 x 13,1 cm
  • In Fraktur
  • Reproduktion: Friedrich August, von Gottes Gnaden, souverainer Herzog zu Nassau [et]c. [et]c. und Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, souverainer Fürst zu Nassau [et]c. [et]c. Nachdem Uns die Anzeige gemacht worden, daß Kaiserlich französische Unterthanen und Bewohner des linken Rheinufers, in einigen Gränzorten Unsers Herzogthums Niederlagen von solchen Waaren, deren Einbringen nach Frankreich ... ganz untersagt, oder doch mit starken Eingangstaxen belegt ist, in der gesetzwidrigen Absicht unterhalten, dieselben auf mancherley Wegen des Schleichhandels unter der Hand nach Frankreich einzuführen ... Gegeben Biebrich den 22ten und Weilburg den 26ten März 1808
  • Fächer: 330 Geschichte; 130 Landeskunde Region Koblenz
  • hbz Verbund-ID: HT017061637

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